– Wahlarzt-Ordination –
Sennstraße 1, 6020 Innsbruck
Als Wahlarzt habe ich keine Verträge mit den Krankenkassen.
Somit unterliege ich keinen sonst zwischen Kassen und Vertragsarzt bestehenden Beschränkungen oder Verpflichtungen.
Durch das Konzept der Wahlarztordination haben wir die Möglichkeit, uns ausführlicher mit unseren PatientInnen zu beschäftigen und besser auf individuelle Bedürfnisse einzugehen. Behandlungstermine können individuell und kurzfristig vereinbart werden, Wartezeiten in vollen Wartezimmern fallen weg. Es bleibt ausreichend Zeit für eine sorgfältige Untersuchung und eingehende Befundbesprechung.
Sie senden das Original der Honorarnote mit ausgefülltem Antrag auf Rückerstattung und einem Zahlungsbeleg (= Stempel auf der Honorarnote bei Sofortbezahlung bzw. Übernahmebestätigung bei Überweisung) bei Ihrer Krankenkasse ein und bekommen ca. 80% des Tarifes, den die Krankenkasse für die angeführte Leistung(en) zahlen würde, refundiert. Den Differenzbetrag können Sie bei Ihrer privaten ambulanten Krankenversicherung geltend machen. Details bzw. Umfang der Refundierung klären Sie am besten mit Ihrer Versicherung.
Auf Wunsch übernehmen wir gerne das Einreichen der Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse für Sie. Der Rückerstattungsbetrag wird dann direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Bitte beachten Sie, dass die Rückerstattung in der Regel nur funktioniert, wenn Sie im gleichen Quartal keinen Kassenarzt der gleichen Fachrichtung in Anspruch genommen haben.
Ja, Sie können bei uns in bar, mit Bankomat- oder Kreditkarte bezahlen.
DR.MED.UNIV. LEO SCOLA
Wahlarzt in Innsbruck
Arzt für Allgemeinmedizin
ÖÄK-Zertifikat Notarzt
ÖÄK-Diplom Palliativmedizin
ÖÄK-Diplom Fortbildung
Experte f. allg. Osteoporoseversorgung
DR.MED.UNIV. LEO SCOLA
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